AGB
Um jegliche Gefahren im und beim Transport zu vermeiden, empfehle ich eine entsprechende Schutzausrüstung, um Verletzungen zu vermeiden! Wenn sie keine Transportgamschen haben- Fragen sie uns:)

Trotz Gütertransportversicherung empfehlen wir eine Zusatzversicherung für Ihr Tier abzuschliessen, da die Gütertransportversicherung meist nie den vollen Wert Ihres Pferdes erstezt!

 Seit dem 01. Juli 2000 ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen der Equidenpass das Begleitdokument Ihres Pferdes, welches bei jedem Transport mit geführt werden muss. Es obliegt Ihrer Verantwortung, dieses Papier mit auf den Transport zu geben. Bei durch diesbezügliche Kontrollen verhängte Strafen, gehen voll zu Ihren Lasten.

Als Tierhalter haften sie für alle Schäden, sollten sie keine Haftpflichtversicherung haben, setzen sie uns bitte davor in Kenntniss.

Sollte sich Ihr Pferd trotz aller Bemühungen einem Transport widersetzen, wird die Leerfahrt in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Bei längeren Strecken muss eine Anzahlung vor dem Transport erfolgen!

Zahlung der Transportkosten erfolgt grundsätzlich in bar vor dem Entladen!
Ist der Auftraggeber nicht der Eigentümer, so haftet für die Zahlung der Auftraggeber!

Sollte sich ein Pferd  beim Verladen, beim Ausladen oder während des Transportes verletzen, liegt das Schadensrisiko voll beim Auftraggeber, es sei denn, dem Unternehmen kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.

Bei Absagen von Transporten unter 24 Std., wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines Drittels der für den Transport vereinbarten Summe fällig. 

 
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